Seenotsignalmittel
Der Besitz einer Signalpistole ist nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem "Waffen- und Sprengstoffgesetz" vorliegt. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man heute sogar eine Waffenbesitzkarte. Diese wird nach dem derzeitigen Waffengesetz praktisch nicht mehr erteilt, da gleichwertige Handsignalmittel in der Schifffahrt verwendet werden können.
Nach einer theoretischen und praktischen Prüfung der pyrotechnischen Fachkunde nach dem "Sprengstoffgesetz" wird ein Fachkundenachweis erteilt, der zum Erwerb und Gebrauch dieser Signalmittel der Klasse T2 berechtigt.
Das Mindestalter für den Erwerb des Fachkundenachweises beträgt 16 Jahre.
Die eintägige Ausbildung erfolgt an einem Abend von 19:00 bis 22:00 Uhr.
Folgende Unterlagen/Bescheinigungen werden benötigt:
- eine unbeglaubigte Kopie des Führerscheines oder Personalausweises/Reisepasses
- eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerscheines oder Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen