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Seenotsignalmittel

Der Besitz einer Signalpistole ist nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem "Waffen- und Sprengstoffgesetz" vorliegt. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man heute sogar eine Waffenbesitzkarte. Diese wird nach dem derzeitigen Waffengesetz praktisch nicht mehr erteilt, da gleichwertige Handsignalmittel in der Schifffahrt verwendet werden können
Nach einer theoretischen und praktischen Prüfung der pyrotechnischen Fachkunde nach dem "Sprengstoffgesetz" wird ein Fachkundenachweis erteilt, der zum Erwerb und Gebrauch dieser Signalmittel der Klasse T2 berechtigt.
Das Mindestalter für den Erwerb des Fachkundenachweises beträgt 16 Jahre.

Die eintägige Ausbildung erfolgt an einem Abend von 19:00 bis 22:00 Uhr.

 

Folgende Unterlagen/Bescheinigungen werden benötigt:

  • eine unbeglaubigte Kopie des Führerscheines oder Personalausweises/Reisepasses
  • eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerscheines oder Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen

Termineplan für den Ausbildungs-Zeitraum 2024-2025

November 2024 - Oktober 2025

Die praktische Ausbildung für die Sportbootführerscheine findet nach individueller Absprache mit dem Ausbilder statt.

Die Prüfungstermine sind bis zur Bestätigung durch die amtliche Prüfungskommission vorläufig. Die endgültigen Prüfungstermine werden rechtzeitig während der Lehrgänge und auf dieser Seite bekanntgegeben.

Bei Bedarf werden zusätzliche Kurse angeboten.

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Burkhard Priesnitz

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Kosten der Ausbildung Seenotsignalmittel

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